Behandlungsablauf und Kosten

Zunächst finden nach einem unverbindlichen Erstgespräch mehrere Stunden zur ausführlichen Anamnese zur Problematik Ihres Kindes und Ihrer Situation, Diagnostik und zum Kennenlernen statt.

Bei entsprechender Indikation für eine Psychotherapie, haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, die Übernahme weiterer Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hierbei unterstütze ich Sie. Im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung muss eine körperliche Abklärung durch den Kinderarzt erfolgen. Für die Antragstellung ist der entsprechende sogenannte Konsiliarbericht erforderlich.

 

Gesetzlich versicherte Patient/innen benötigen lediglich die Krankenkassenkarte. Die ersten Stunden übernimmt die Krankenkasse Ihres Kindes ohne Antrag auf Kostenübernahme. Die Kosten für eine ggf. anschließende Psychotherapie einschließlich Elterngespräch übernimmt die Krankenkasse im Anschluss nach Ihrer Antragstellung.

 

Auch private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen zum Teil erheblich, auch in Abhängigkeit vom Versicherungstarif Ihres Kindes. In der Regel werden zunächst fünf probatorische Sitzungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Behandlungskosten für privat versicherte Patient/innen werden gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

 

Am Erstgespräch sollten nach Möglichkeit alle sorgeberechtigten Personen teilnehmen.

Bitte bringen Sie das gelbe U-Heft und, bei gesetzlich versicherten Kindern, die Versichertenkarte mit. 

 

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte über das Kontaktformular, telefonisch oder per Mail